Description
Zugmaschinen mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis max. 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauartfür die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Beim Mitführen von Anhängern darf nicht schneller als 25 km/h gefahren werden. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen und Flurföderzeuge (Gabelstabler) mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Voraussetzungen
Mindestalter 16 Jahre, Personalausweis oder Reisepass, Sehtestbescheinigung, 1 Biometrisches Passbild, kein Vorbesitz erforderlich
Theoretische Ausbildung
Bei Ersterteilung
12 Doppelstunden Grundunterricht, 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung
keine praktische Ausbildung vorgeschrieben
Reviews
There are no reviews yet.